Weiterbetrieb 20+

Von wegen ausgedient - bleiben Sie mit uns im Wind und am Netz!

Von der Erstellung eines Weiterbetriebsgutachtens bis zum Abschluss eines auskömmlichen Stromliefervertrags. Wir haben ein Herz für Alt- und Bestands- Windkraftanlagen und kümmern uns zusammen mit Ihnen um einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb.

Dabei liegt unser Augenmerk neben dem Erhalt des technischen Sollzustands der jeweiligen Windenergieanlage, ganz besonders auf eine rentierliche Stromvergütung.

Die Verlängerung der Weiterbetriebsdauer über das 20. Betriebsjahr hinaus bietet hierfür die Grundlage. Profitieren auch Sie von unserem Knowhow und unserem Netzwerk!

Im Allgemeinen sind Windenergieanlagen auf einen 20- jährigen Betrieb ausgelegt. Wenn Windenergieanlagen auch nach 20 Jahren wirtschaftlich weiterbetrieben werden sollen ist dafür das Standsicherheitsgutachten notwendig, welches aus einer Prüfung und einer Bewertung über den Weiterbetrieb besteht.

Als Betreiber einer oder mehrerer Windenergieanlagen verfolgen auch Sie die Verlängerung der Nutzungsdauer, möglichst weit über das 20. Betriebsjahr hinaus?

Die Windmeister GmbH bietet Ihnen neben der Verlängerung der Nutzungsdauer durch ein Standsicherheitsgutachten, auch geeignete Lösungen für ein entsprechend bedarfsgerechtes Wartungs- und Instandhaltungskonzept, sowie einen optimierten Versicherungsschutz für den Weiterbetrieb Ihrer Windenergieanlage(n) an.

Über unseren direkten Draht zu den Stromhändlern und Energieverbrauchern der Großindustrie, sorgen wir nach dem Auslaufen der gesetzlich garantierten EEG -Vergütung zudem für eine Reibungslose Abnahme und Vermarktung Ihres produzierten Stroms.

Sofern Sie einen Weiterbetrieb anstreben, empfehlen wir eine Bewertung Ihrer Windenergieanlagen zu einem frühen Zeitpunkt vorzunehmen. Somit können durch eine frühzeitige Optimierung Ihrer Windenergieanlage, häufig nutzungsverlängernde Potenziale identifiziert und für den weiteren Betrieb umgesetzt werden.

Unsere Leistung

  • Stromlieferverträge und PPAs
  • Übernahme sämtlicher Meldepflichten
  • Weiterbetriebsgutachten
  • Standsicherheitsgutachten nach DIBt (aktuelle Fassung Oktober 2010/ März 2015)
  • WEA- Inspektion und Optimierung
  • Nachhaltung von etwaig relevanten Restarbeiten für die Genehmigungserteilung
  • Abstimmung mit dem WEA- Hersteller und Serviceunternehmen
  • Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde
  • Aktive Begleitung bis zur abschließenden Genehmigungserlangung zum Weiterbetrieb

Wind ist unser Element – Die Windmeister GmbH gibt ausgeförderten Windenergieanlagen neuen Wind auf die Rotorblätter!